Strafanzeigen gegen illegale Tiertransporte

Strafanzeigen gegen mehrere Veterinärämter und verantwortliche Akteure bei rechtswidrigen Lebendtiertransporten in Deutschland

Hintergrund

Seit 2007 werden die rechtlichen Grundlagen für Tiertransporte in der EU-Verordnung 1/2005 für den Schutz von Tieren beim Transport geregelt. Die Verordnung schreibt zum Beispiel vor, wie lange die Tiere am Stück transportiert werden dürfen und welche Voraussetzungen eine Pausenstation erfüllen muss. 

In Deutschland sind die Veterinärbehörden in den Landkreisen für die Genehmigung eines Tiertransports über acht Stunden verantwortlich. Sie müssen prüfen, ob der gesamte Transport bis ins Zielland den Vorgaben der EU-Tiertransportverordnung entspricht. Aufgrund von Informationen aus Berichterstattungen und Stellungnahmen, aus denen hervorgeht, dass tierschutzwidrige Zustände sowohl während des Transports als auch bei der Schlachtung in Staaten außerhalb der EU üblich sind, haben einige Veterinärämter die Transporte in bestimmte Drittstaaten, darunter beispielsweise Ägypten, Usbekistan und den Libanon, gestoppt.

Dennoch werden rechts- und tierschutzwidrige Transporte von sogenannten Nutztieren wie Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden und Geflügel weiterhin insbesondere in einigen Bundesländern genehmigt. Die Tiere leiden unter enormer Hitze oder Kälte, Durst, Hunger, Stress und Angst. Eng zusammengepfercht stehen die Tiere tage- und wochenlang in den Transportern.

Aus diesem Grund hat VIER PFOTEN in den Behörden der noch abfertigenden Bundesländer im Juni 2020 Strafanzeige in 21 Fällen gestellt.

Aufgrund der Strafanzeigen und des öffentlichen Drucks haben die meisten dieser Bundesländer die Transporte de facto gestoppt. Nur noch wenige Behörden fertigen die Tiertransporte derzeit in Drittländer ab.

Das Problem

Dennoch werden rechts- und tierschutzwidrige Transporte von sogenannten Nutztieren in Länder außerhalb der EU weiterhin insbesondere in einigen Bundesländern genehmigt. Die Tiere leiden unter enormer Hitze oder Kälte, Durst, Hunger, Stress und Angst. Eng zusammengepfercht stehen die Tiere tage- und sogar oftmals wochenlang in den Transportfahrzeugen oder auf Schiffen, denn in viele der Länder, in die Tiere exportiert werden ist ein Schiffstransport zwischengeschaltet. 

Aus diesem Grund hat VIER PFOTEN im Juni 2020 gegen die Behörden der noch abfertigenden Bundesländer, sowie gegen die Transporteure und Speditionen Strafanzeige in 21 Fällen gestellt. 

Aufgrund der Strafanzeigen und des öffentlichen Drucks haben die meisten dieser Bundesländer die Transporte de facto gestoppt, jedoch nicht alle. Diese Bundesländer werden von den Transporteuren oft als Schlupfloch genutzt, um trotzdem Tiere in Nicht-EU-Länder zu transportieren. Die Tiere sind dadurch oft noch länger unterwegs, da ein Umweg über die besagten Bundesländer gemacht wird.

Das Bestreben derjenigen Bundesländer, die bestehende Gesetze ernst nehmen, bleibt somit für die Tiere wirkungslos. Deshalb brauchen wir ein bundesweites Verbot von Tiertransporten in Länder außerhalb der EU. 

Die Strafanzeigen

21 Fälle von Verstößen gegen die EU-Verordnung 01/2005 bei Tiertransporten konnte VIER PFOTEN in vier Bundesländern recherchieren. Gegen die genehmigenden Veterinärbehörden und Transporteure wurde Anzeige erstattet. Der Vorwurf: Beihilfe zur Tierquälerei.  

Aufgrund des Verdachts der Beihilfe zur Tierquälerei bei Tiertransporten in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten hat VIER PFOTEN in den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen insgesamt 21 Strafanzeigen gegen Transportunternehmer, Organisatoren und Veterinärämter erstattet. Diese 21 Fälle zeigen jedoch nur die Spitze des Eisbergs und stehen für systematische Rechtsbrüche. Die angezeigten Transporte fanden 2019 und 2020 statt: Hunderte tragende Rinder wurden in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten wie Algerien, Iran, den Libanon, Libyen, Kasachstan und Usbekistan auf mehrere tausend Kilometer lange Transporte geschickt. In diesen Ländern müssen die Tiere schlimme Qualen leiden, bis sie auf grausame Weise geschlachtet werden.  

Es gibt keine zugelassenen Versorgungsstationen auf den Routen, daher konnten die Ruhe- und Fütterungsintervalle der Rinder nicht gewährleistet werden. Auf einigen dieser Transporte wurden die trächtigen Rinder auch auf Schiffe verladen. Das Be- und Entladen sowie der Transport auf einem Schiff sind extrem belastend für die Tiere. Hinzu kommt, dass die Tiere in den Zielländern brutalen und grausamen Schlachtmethoden ausgesetzt sind. All diese Zustände sind bekannt und wurden in amtstierärztlichen Zeitschriften mehrfach dokumentiert und veröffentlicht. Die genehmigenden Behörden sowie die Organisatoren und Transporteure haben aus Sicht von VIER PFOTEN sowohl gegen das deutsche Tierschutzgesetz als auch gegen die Tierschutztransportverordnung 1/2005 verstoßen.  

Der EU-Gerichtshof hatte bereits 2015 festgestellt, dass die Vorgaben dieser EU-Verordnung bis ins Zielland einzuhalten sind– auch, wenn es sich hierbei um Tiertransporte in ein außereuropäisches Drittland handelt. Es ist davon auszugehen, dass diesen Tieren nicht nur auf dem Transport, sondern auch  am Zielort mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt werden oder wurden.  

Bei den angezeigten Fällen handelt es sich nicht um Ausnahmen. Sie sind exemplarisch für ein krankes und dysfunktionales System. Nicht nur in Deutschland, sondern europaweit sind dringend ein dauerhaftes und einheitliches Tiertransportverbot in Drittstaaten, sowie eine Begrenzung der Transportdauer von lebenden Tieren generell erforderlich. Die schlechte Versorgung der Tiere auf den qualvollen Transporten fällt immer wieder auf und zeigt, dass dringend Alternativen notwendig sind. VIER PFOTEN fordert daher von der Bundesregierung, sich für ein bundes- und EU-weites Verbot dieser grausamen und rechtswidrigen Transporte einzusetzen.   

Das Ergebnis

Über eineinhalb Jahre hat es gedauert, bis fast alle Staatsanwaltschaften geantwortet haben. Die meisten haben die Ermittlungen eingestellt. Hier geht es zur Auswertung der Ergebnisse von 21 Strafanzeigen, die VIER PFOTEN betreffend langer Tiertransporte in Drittstaaten gestellt hat.

Unterstützen Sie unseren Appell:


Julia Klöckner: Beenden Sie die grausamen Tiertransporte

Zum Protest

VIER PFOTEN FORDERT

  • Verbot von Langstreckentransporten lebender Tiere
  • Exportverbot lebender Tiere in Drittstaaten
  • Eine Begrenzung der Transportdauer lebender Tiere auf 4 Stunden in Deutschland und darüber hinaus maximal 8 Stunden
  • Transportverbot für nicht abgesetzte Jungtiere wie Kälber, Ferkel oder Fohlen die noch auf Milch angewiesen sind
  • Verbot von Transporten lebender Tiere auf Schiffen
  • Schlachtung von Tieren am nächstgelegenen, geeigneten Schlachthof
  • Überarbeitung der EU-Transportverordnung 1/2005, um grausame Langstreckentransporte von lebenden Tieren zu beenden
  • Keine Genehmigung von Tiertransporten durch Veterinärbehörden, wenn bereits aus der Transportplanung ersichtlich ist, dass die Tierschutzbestimmungen nicht eingehalten werden
  • Generelles Verbot von Abfertigungen bei zu erwartenden Außentemperaturen von über 25°C sowie bei Kälte unter 5°C
  • Verpflichtung der Informationssammlung zu allen Tiertransporten in einer gemeinsamen EU-weiten digitalen Datenbank
  • Verpflichtung der Offenlegung und ständiger Zugang zu sämtlichen Transportdaten in der Datenbank für Institutionen, Genehmigungsbehörden und deren fachvorgesetzten Instanzen
  • Mehr und unabhängige Kontrollen sowie starke Sanktionen bei Verstößen
  • Transport von Fleisch und genetischem Material anstelle von lebenden Tieren
  • Eigene Zucht in Drittländern statt Import von Zuchttieren aus der EU

Mehr detaillierte Informationenfinden Sie in unserem Hintergrundpapier.

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