Flugunfähig-Machen von Vögeln in zoologischen Einrichtungen
Tiergärten amputieren Vögeln die Flügel, obwohl dies im Tierschutzgesetz verboten ist
Nach Einschätzung der Bundesregierung verstößt das Beschneiden von Vogelflügeln in zoologischen Einrichtungen gegen das Tierschutzgesetz, welches in Paragraph 6 „das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres“ verbietet. Dennoch werden in vielen Tiergärten diverse Vogelarten durch entsprechende Eingriffe flugunfähig gemacht, mit dem Ziel, Vögel am Entweichen aus Freigehegen zu hindern.
Vier Pfoten fordert
- ein klares Bekenntnis zur Beendigung dieser tierschutzrelevanten Praxis in zoologischen Gärten (obgleich die Durchsetzung des Tierschutzgesetzes primär den zuständigen Behörden der Bundesländer obliegt).
- die Unterstützung der Bundesländer bei der Umsetzung alternativer Konzepte zur Beendigung des Flugunfähig-Machens von Vögeln.