Wildtiere in Zirkussen

Elefanten, Großkatzen und andere Wildtiere können in fahrenden Zirkussen nicht artgemäß gehalten werden

Zur Zeit reisen ca. 30 bis 50 Zirkusse mit Wildtieren durch Deutschland. Unter den Tieren befinden sich Zebras, Antilopen, Kängurus, Seelöwen, Reptilien und Großkatzen. Ein fahrender Zirkus kann auf die anspruchsvollen Bedürfnisse von Wildtieren keine Rücksicht nehmen. Der Betrieb wechselt ständig den Standort, Käfige und mobile Gehege müssen Platz sparend transportiert und schnell auf- und abgebaut werden. So leben Tiger, Löwen & Co. die meiste Zeit in viel zu engen Transportwagen oder Gehegen. Durch den häufigen Ortswechsel und die ständige Nähe zu fremden Menschen leiden sie unter permanentem Stress. Eine artgerechte Haltung von Wildtieren im Zirkus ist nicht möglich.

Ein Verbot bestimmter Wildtierarten hat der Bundesrat bereits in den Jahren 2003, 2011 sowie 2016 und damit bereits zum dritten Mal gefordert. Jedes Mal ist die Bundesregierung diesem Auftrag nicht nachgekommen. 

Im Jahr 2021 wurde ein von der damaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgelegter Verordnungsentwurf zu Wildtieren im Zirkus vom Bundesrat abgelehnt, da viele Wildtierarten in dem Entwurf nicht enthalten waren.

In Europa haben inzwischen 33 Länder die Haltung von Wildtieren in fahrenden Zirkussen untersagt oder zumindest eingeschränkt. Deutschland ist hier inzwischen zu einem tierschutzpolitischen Negativbeispiel geworden.

Kommunale Wildtierverbote

Weil die Bundesregierung nicht handelt, haben inzwischen über 100 deutsche Städte und Gemeinden das Problem selbst in die Hand genommen und kommunale Verbote beschlossen. Das bedeutet, sie vermieten keine öffentlichen Flächen mehr an Zirkusse, die bestimmte Wildtiere mit sich führen.  Damit machen die Kommunen von ihrem Selbstverwaltungsrecht Gebrauch und sprechen sich für mehr Tierschutz und öffentliche Sicherheit aus. Bei der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht finden sich juristische Rechtsgutachten, welche die kommunalen Verbote begründen. Das manche Kommunen die Verantwortung übernommen haben und Zirkusse mit Wildtieren verbieten entbindet die Politik jedoch nicht ihrer Verantwortung, entsprechende Gesetze im Sinne der Wildtiere zu erlassen.

Vier Pfoten fordert:

  • Ein Vollständiges Verbot der Zurschaustellung von Wildtieren in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen im TierSchG. 
     
  • Ein Strenges, kontrolliertes und sofortiges Nachzucht- und Nachstellverbot ab dem Inkrafttreten des Gesetzes
  • Eine Übergangsfrist von 2 Jahren für alle Wildtiere, die aktuell in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen, die an wechselnden Standorten tätig werden leben. 
  • Alle Wildtiere, die aktuell in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen, die an wechselnden Standorten tätig werden, leben, müssen in einer tierschutzgemäßen Haltungseinrichtung untergebracht werden. 

Ihre Stimme für ein Wildtierverbot im Zirkus

Jede Stimme zählt!

Jetzt unterschreiben

Jetzt Teilen!

Suche