Tier gefunden – was tun?
Ratgeber für Tierfreunde: Was zu tun ist, wenn Sie Katze oder Hund gefunden haben
Ein hungriges Zwergkaninchen hoppelt durch Ihren Garten, ein Wellensittich fliegt durch das offene Fenster in die Wohnung, ein herrenloser Hund läuft Ihnen zu. Wie verhält man sich richtig in solch einer Situation?
Grundsätzlich fallen aufgefundene Heim- und Haustiere wie Katzen, Hunde, Kleintiere, Ziervögel oder landwirtschaftliche Nutztiere unter das Fundrecht (§§ 965 – 984 BGB). Danach hat der Finder den Fund unverzüglich dem Eigentümer oder der zuständigen Fundbehörde zu melden und darf solch ein Tier keinesfalls einfach behalten.
Aufgefundene oder zugelaufene Tiere müssen deshalb im zuständigen Tierheim oder bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben werden, sollte der Besitzer nicht bekannt sein. Die Polizei und auch das Tierheim nehmen die Personalien des Finders auf. Damit hat der Finder seine Anzeigepflicht erfüllt. Tiere, die bei der Polizei abgegeben werden, kommen in das zuständige Tierheim.
Tierheime sind die Sammelstellen für verloren gegangene Tiere. Deshalb werden Halter, die einen Verlust melden, von der Polizei oder den Behörden immer an die Tierheime verwiesen. So kann der Eigentümer sein vermisstes Tier oft schnell wieder finden.
Möchte der Finder das Tier gern behalten, so muss er sich laut Gesetz sechs Monate gedulden, bevor er es als Eigentum erwerben kann (§ 973 BGB). Im Interesse des Tieres und zur Kostenminimierung hat sich jedoch eine andere Praxis bewährt: Der Finder kann das Tier zunächst aufnehmen, muss jedoch sechs Monate warten, bis es ihm gehört. Wird der Besitzer in dieser Zeit ermittelt, muss er das Tier abgeben.
Hilfe für einen ausgesetzten Hund
Angebunden im Wald, zurückgelassen auf Parkplätzen, oder einfach aus dem Auto geworfen: Sobald die Urlaubszeit naht, werden viele Hunde für ihre Besitzer plötzlich zum Ballast.
Statt auf die Reise zu verzichten oder entsprechende Vorkehrungen zu treffen, wählen vermeintlich tierliebe Hundehalter den für sie einfachsten Weg: Sie überlassen ihren Vierbeiner einfach dem Schicksal. Ohne fremde Hilfe ist so ein Tier in den meisten Fällen verloren. Was also tun, wenn Sie einen ausgesetzten Hund gefunden haben?
Sollten Sie den Verdacht hegen, ein „Urlaubsopfer“ vor sich zu haben, sehen Sie sich das Tier genau an. Wenn der Hund einen verunsicherten, geschwächten oder orientierungslosen Eindruck macht, verstört herumläuft oder sich verängstigt verkriecht, kontaktieren Sie bitte die nächste Polizeidienststelle oder das zuständige Tierheim. Bleiben Sie so lange bei dem Tier, bis es von offizieller Stelle in Obhut genommen wurde. Nehmen Sie den Hund jedoch bitte nicht einfach mit nach Hause! Aufgefundene Haustiere fallen nämlich unter das Fundrecht (§§ 965 – 984BGB) und dürfen nicht behalten werden.
Was jedoch, wenn der Vierbeiner schon eine Pfote in Ihr Herz gesetzt hat? Auch wenn es schwer fällt, müssen Sie sich leider sechs Monate gedulden. Erst nach Ablauf dieser Frist dürfen Sie das Tier offiziell aufnehmen.