Wo ist Mojo?

Aufenthaltsort des weißen Löwen seit einem Jahr unbekannt

13.1.2022

Hinweis: In diesem Artikel befassen wir uns mit dem weißen Löwen Mojo, der im Jahr 2021 aus privater Haltung in Sachsen-Anhalt verschwand. 
Es besteht kein Zusammenhang mit dem aktuellen Fall einer Löwin in Kleinmachnow bei Berlin

Die private Haltung von exotischen Wildtieren stellt in Deutschland ein hohes Risiko dar. Immer wieder werden Großkatzen beschlagnahmt und in Wildtierstationen gebracht.

Die Politik muss endlich handeln und eine Positivliste für die private Haltung von Tieren einführen. VIER POFTEN fordert, den aktuellen Vorfall bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes zu berücksichtigen!

Unterstützt unsere Petition

VIER PFOTEN hat am 18.01.2022 Strafanzeige gegen den Halter des weißen Löwen Mojo wegen Tierquälerei gestellt. Seit Februar 2021 fehlt von der Großkatze jede Spur. Aufgrund nicht tierschutzgemäßer Haltungsbedingungen wurde Mojos Besitzer vom Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt) untersagt, Löwen auf seinem Grundstück zu halten. Er wurde zudem aufgefordert, Mojo anderweitig unterzubringen. VIER PFOTEN und unsere Partnerorganisationen hatten angeboten, den Löwen in einem Schutzzentrum aufzunehmen, was von Halter allerdings ausgeschlagen wurde. Nach dem Verschwinden der Großkatze konnten weder die Behörden noch die beteiligten Gerichte Auskunft über den Verbleib des Löwen geben. Es ist ein Skandal und eine Gefahr für die Allgemeinheit, dass bei uns in Deutschland ein ausgewachsener Löwe einfach so verschwinden kann.

Wir müssen vom Schlimmsten ausgehen. Großkatzen aus europäischer Zucht sind in Asien sehr begehrt, sowohl tot als auch lebendig. Manche Tiere werden lebend verkauft, andere werden direkt hier in Europa getötet und ihre körperlichen Überreste werden entweder verkauft oder zu traditioneller Medizin verarbeitet. Wir hoffen, dass Mojo dieses Schicksal erspart blieb und wir ihn gesund wiederfinden werden. Das Angebot ist weiterhin gültig: VIER PFOTEN und unsere Partner können Mojo in einem Schutzzentrum aufnehmen und ihm ein besseres Leben bieten.“

VIER PFOTEN bittet Bevölkerung um Mithilfe – 3.000,- Euro Belohnung

Wer weiß etwas über den Aufenthaltsort von Mojo? Wir bieten 3.000,- Euro Belohnung für sachdienliche Hinweise, die zur Auffindung des weißen Löwen führen. 

Für Hinweise und Tipps: 

Bedingungen der Belohnungsauslobung 

Für einen sachdienlichen Hinweis, der zur Ermittlung des derzeitigen Aufenthaltsorts des Löwen Mojo führt, setzt VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz eine Belohnung in Höhe von 3.000,- Euro aus. Die Belohnung erhält diejenige Person, die zuerst unter Nachweis ihrer Identität den Hinweis erbringt. Über die Zuerkennung, Verteilung und Auszahlung des ausgelobten Betrages entscheidet VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz. Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt. Darüber hinaus ist die Belohnung ausschließlich für Privatpersonen bestimmt.

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Die Chronologie des Falls

Der dreieinhalb Jahre alte weiße Löwe Mojo wurde von einem Landwirt aus Sachsen-Anhalt von ca. Ende 2018 bis Anfang 2021 auf seinem Hof bei Magdeburg gehalten. Der Halter, der bereits zuvor wegen Privathaltung von zwei Löwen aufgefallen war, hatte ihn vermutlich von einem tschechischen Züchter erworben. Aufgrund tierschutzwidriger Haltung wurde vom Landkreis Börde verfügt, dass der Privatmann das ausgewachsene Löwen-Männchen abgeben muss. Inzwischen wurde ihm generell das Halten von Löwen untersagt, das Verbot ist allerdings regional begrenzt.

Kurzfristig kam Mojo dann zunächst für einige Wochen im Bergzoo in Halle unter, weil der Halter ein neues Gehege bauen wollte, für das er allerdings nie eine Baugenehmigung erhielt.

Der Landwirt klagte zuerst bei Verwaltungsgericht Magdeburg gegen die Verfügung des Landkreises und versuchte u.a. eine Aufschiebung der Abgabefrist zu erreichen. Ende 2020 verlor er den Prozess. Dagegen wurde von ihm beim Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt Widerspruch eingelegt. Doch auch das Gericht bestätigte das vorausgegangene Urteil und ordnete im Februar 2021 erneut an, Mojo tierschutzgerecht unterzubringen.

Seitdem wurde der weiße Löwe nicht wieder gesehen.

Nach mehreren Anfragen wurde VIER PFOTEN von der zuständigen Behörde am 15.April 2021 mitgeteilt, dass laut Informationen des Halters Mojo in die Niederlande gegangen sei. Die niederländischen Behörden haben den deutschen Behörden allerdings mitgeteilt, dass er dort nicht angekommen sei. Daraufhin wurde ein Zwangsgeld gegen den Halter festgesetzt und ihm eine Frist gesetzt den wirklichen Aufenthaltsort von Mojo zu nennen.

Alle weiteren Anfragen von VIER PFOTEN beim Landkreis und bei den zuständigen Gerichten wurden mit Hinweis auf das laufende Verfahren unbeantwortet belassen.

2020

Haltungs- und Betreuungsverbot

Der Landkreis Börde hatte dem Halter nach § 16 a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TierSchG untersagt, das Tier auf seinem Grundstück zu halten und zu betreuen. Er verfügte zudem, dass der Löwe tierschutzgerecht untergebracht werde.

Februar 2020

Mojo kommt in den Bergzoo Halle

Auf Grund der Untersagung der Haltung und Betreuung durch den Landkreis Börde wird der Löwe vorübergehend im Bergzoo Halle untergebracht. 

Frühsommer 2020

Mojo wird vom Halter wieder abgeholt

Das Angebot von Tierschutzorganisationen, Mojo in einem Schutzzentrum unterzubringen wird vom Halter abgelehnt.

Juli 2020
8.7.2020

Widerspruch gegen Teile der Landkreisverfügung

Der Halter legte beim Verwaltungsgericht Magdeburg Beschwerde gegen die Verfügung ein.

22.7.2020

Fristablauf

Der Halter hatte die Auflage, Mojo bis spätestens 22. Juli 2020 tierschutzgerecht unterzubringen. Diese Frist verstrich erfolglos. 

Dezember 2020
23.12.2020

Gerichtsbeschluss

Das Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigt mit Aktenzeichen 1 B 245/20 MD die Verfügung des Landkreis Börde und schloss eine Aufschiebende Wirkung der Klage des Halters aus

Widerspruch gegen den Beschluss

Der Halter legte in der nächsten Instanz, beim Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschwerde ein. 

Februar 2021

Gerichtsbeschluss

Das Oberveraltungsgericht Sachsen-Anhalt weist die Beschwerde des Halters gegen die erstinstanzliche Entscheidung zurück. (Az. 3 M 3/21)

Hintergrund: Private Wildtierhaltung in Deutschland kaum reguliert

Bislang gibt es auf Bundesebene keine einheitliche Regelung für die Privathaltung von Wildtieren. Lediglich für geschützte Tierarten gibt es eine Meldepflicht. Privatpersonen, die sich ein Wildtier als Haustier anschaffen, sind in der Regel nach kurzer Zeit mit den hohen Haltungsansprüchen der Tiere überfordert und können ihnen keine tierschutzgerechte Unterbringung stellen. Aus diesen Gründen werden Wildtiere oft abgegeben, entfliehen oder werden ausgesetzt. Wie viele exotische Wildtiere in Deutschland als Haustiere gehalten werden, ist ebenfalls unklar. VIER PFOTEN fordert daher verbindliche Gesetze, die die Haltung von Wildtieren in privater Hand aus Gründen des Tier- und Artenschutzes grundsätzlich verbieten.

Solange es keine einheitliche Regelung auf Bundesebene gibt, obliegt es den Bundesländern, aus Gründen der Gefahrenabwehr landeseigene Regelungen festzulegen. Bislang haben bereits neun Bundesländer auf das Fehlen bundeseinheitlicher Gesetze reagiert und Verordnungen über die Haltung gefährlicher oder giftiger Tiere, so genannte Gefahrtierverordnungen, erlassen. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt dürfen Löwen oder Krokodile aber leider weiterhin legal gehalten werden. Um Fälle wie Mojo in Zukunft zu vermeiden, fordert VIER PFOTEN die verbleibenden Bundesländer nachdrücklich auf, eigene umfassende und weitreichende Gefahrtierverordnungen einzuführen.

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