Eingriffe bei Rindern
Wie Rinder unter Enthornung, Kastration und Schwanzkupieren leiden
Diese Grafik zeigt, welche Eingriffe Rinder in der Intensivtierhaltung über sich ergehen lassen müssen.
Trennung von Kalb und Mutterkuh
Vollspaltenböden
Lebendtiertransporte
Leistungszucht
Eingriffe
Einsatz von Kraftfutter
Anbindehaltung
Jungtiere leben in Isolation
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Enthornen
- Zweck: Tiere sollen sich auf engem Raum nicht gegenseitig oder das Betreuungspersonal verletzen.
- Vorgehen: Die Hornanlagen werden ausgebrannt. Hornanlagen sind mit Nerven durchzogen, daher ist das Enthornen sehr schmerzhaft.
Schwanzkupieren
(mit elastischen Ringen)
- Zweck bei Milchkühen: Der Melker wird beim Melken nicht durch einen schmutzigen Schwanz gestört.
- Zweck bei Mastrindern: Vermeidung von Schwanzspitzennekrosen bei enger Aufstallung in Vollspaltenbuchten. Eine Schwanzspitzennekrose beginnt mit Veränderungen der Haut und Schäden an den Schwanzspitzen. Dies kann zu Entzündungen führen, die in die Schwanzwirbel aufsteigen und bis ins Rückenmark oder die Gelenke reichen können. Wird der entzündete Teil nicht rechtzeitig amputiert, müssen betroffene Tiere notgeschlachtet werden.
- Vorgehen: Ein Gummiring wird so fest um das innervierte Schwanzende gebunden, dass dieses abstirbt. Dieser Prozess dauert einige Wochen und ist sehr schmerzhaft für das Tier.
- Es gibt auch andere Methoden zum Schwanzkupieren, die jedoch ebenfalls ohne Betäubung durchgeführt werden (zum Beispiel Schwanzkupieren mit Thermokauter).
Brennen/Brandzeichen
- Zweck: Identifikation.
- Vorgehen: Mit einem glühend heißen Eisen werden dem Tier hochgradige Verbrennungen auf der Haut zugefügt. Die Tiere zeigen wochenlang Schmerzsymptome.
Ohrmarken einziehen
- Zweck: Identifikation.
- Vorgehen: Die Ohren werden durchstochen, um Identifikationsmarken anzubringen.
Kastration (ohne Betäubung)
- Zweck: Verhindert die Zeugungsfähigkeit männlicher Tiere und macht sie umgänglicher.
- Vorgehen: Die Samenstränge werden mit einer Zange (Burdizzo-Zange) stark gequetscht.
Vier Pfoten fordert
- Verbot der Enthornung. Wenn Enthornung, dann nur unter Betäubung und mit zusätzlicher Schmerzbehandlung mittels nicht-steroidaler Entzündungshemmer (NSAIDs) durch einen Tierarzt.
- generelles Verbot des Schwanzkürzens. Artgemäße Haltungssysteme erfordern kein Amputieren von Körperteilen.
- EU-weite Erlaubnis, dass Rinder auch gechipt werden dürfen, statt reiner Ohrmarkenpflicht.
- Kastration männlicher Rinder: Nur unter Sedierung, Schmerzausschaltung (Lokalanästhesie) und zusätzlicher Schmerzbehandlung mittels nicht-steroidaler Entzündungshemmer (NSAIDs) durch den Tierarzt.