Schutz von Tieren in der Landwirtschaft
Freiwilligkeit statt gesetzlicher Regelungen bremsen den Tierschutz: VIER PFOTEN fordert verbindliche Rahmenbedingungen
In den vergangenen Jahren wurde für die Tiere in der Landwirtschaft leider nicht viel erreicht. Statt gesetzliche Regelungen zu schaffen, wurde lediglich auf freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft gesetzt, um systembedingte Tierschutzprobleme in der Nutztierhaltung anzugehen.
Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass in den nächsten vier Jahren unter der neuen Bundesministerin Julia Klöckner mehr für die sogenannten Nutztiere erreicht wird.
- Verbot von Amputationen und Eingriffen, die Tiere an das Haltungssystem anpassen sollen (zum Beispiel Enthornung, Schwanzkupieren).
- Betäubungspflicht für Kastrationen bei allen Tierarten und Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration.
- Verbot des Tötens männlicher Eintagsküken der Legelinien. Das Verfahren der Geschlechtsbestimmung im Ei wird voraussichtlich erst 2019 zum Einsatz kommen. Das Verfahren löst jedoch nicht das Problem der Hochleistungszuchten. Daher sollten nachhaltige Zuchten, wie das Zweinutzungshuhn, gefördert werden.
- Verbot von Hochleistungszuchten und Hormon-Verabreichungen.
- Verbot der Anbindehaltung von Rindern in Ställen.
- Überführung aller Europaratsempfehlungen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen in EU-Recht, so dass zukünftig auch für Mastbullen, Aufzuchtrinder, Milchkühe, Junghennen, Elterntiere bei Geflügel, Puten sowie Wassergeflügel konkrete rechtsverbindliche Detailvorschriften bestehen.
- Förderung von Stallbauten, die ausreichend Platz und geeignetes Beschäftigungsmaterial zur Verfügung stellen und mit einem Zugang zu verschiedenen Klimazonen und verschiedenen Funktionsbereichen mit verschiedenen Bodenbelägen ausgestattet sind.
- Förderung des System der muttergebundenen Kälberaufzucht.